Burgseeli Vorschriften

Fischereiverein Ringgenberg-Goldswil

Burgseeli mit Regenbogenforellen

Fischereibewilligung für das Burgseeli 2013

Sämtliche Vorschriften: Siehe Reglement über die Fischerei des Kantons Bern

Sonderbestimmungen
1. Grundsätzlich darf nur von den, durch die Abt. Naturförderung (ANF) im Rahmen des Schutzbeschlusses für das Burgseeli Ringgenberg speziell festgelegten Stellen aus, gefischt werden.
2. Das Benützen der Fischerstege geschieht auf eigene Verantwortung.
3. Das Badeverbot auf den Fischerstegen gilt auch für Inhaber einer Fischereiberechtigung.
4. Jegliches Anfüttern der Fische ist verboten.
 5.  Das Fischen mit Widerhaken ist generell verboten, beim Fischen mit lebendem
Köderfisch jedoch erlaubt.
6. Das Aufbewahren lebender Fische in Setzkeschern ist verboten
7. Zum Schilfgürtel ist Sorge zu tragen. Trampelpfade sind nicht erlaubt.
Pilotversuch Einsatz Regenbogenforellen
  Absicht
Mit dem Einsatz von Regenbogenforellen im Burgseeli möchte der Fischereiverein Ringgenberg den Angelsport besonders für die Jungfischer attraktiv machen.
Fangbeschränkungen
1.  Pro Tag dürfen höchstens 2 Regenbogenforellen behändigt werden.
2. Je Kalenderjahr dürfen höchstens 12 Regenbogenforellen behändigt werden
3. Je Kalenderjahr dürfen höchstens fünf Hechte behändigt werden
Schonzeiten
Hecht / Barsch / Regenbogenforelle:     01. Januar bis 30. April
Schleie:     15. April bis 15. Juni
Karpfen:     15. April bis 15. Juni
Widerhandlungen gegen diese Sonderbestimmungen  werden mit Patententzug  und Busse bestraft.

Ringgenberg-Goldswil, 21. Februar 2013

 FISCHEREIVEREIN RINGGENBERG-GOLDSWIL

Die Präsidentin: sig. E. von Känel
Der Sekretär: sig. M. Amacher